Rechtsprechung
BVerwG, 01.02.1982 - 6 B 110.81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,7050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen zu Umfang und Handhabung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht - Irrevisibilität von einzelfallbezogenen Entscheidungen - Anforderungen an die Bezeichnung einer ...
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 05.03.1981 - 1 K 80 A.0299
- VGH Bayern, 01.10.1981 - 3 B 81 A.1011
- BVerwG, 01.02.1982 - 6 B 110.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 B 110.81
Nach dieser Vorschrift ist die Revision nur dann zuzulassen, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klägerung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74
Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 B 110.81
Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß den Dienstherrn keine allgemeine Pflicht trifft, seine Bediensteten über die für ihr Dienstverhältnis bedeutsamen Vorschriften und deren Änderung zu belehren (vgl. BVerwGE 52, 70 [79]; Beschluß vom 30. Mai 1979 - BVerwG 2 B 79.78 -). - BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74
Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz
Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 B 110.81
Dem ist nur dann genügt, wenn die Entscheidung, von der das Berufungsurteil nach Ansicht der Beschwerde abweicht, nach Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle angegeben und kenntlich gemacht wird, in welcher konkreten und entscheidungserheblichen Rechtsfrage das Berufungsgericht anderer Ansicht als das Gericht ist, das die bezeichnete Entscheidung erlassen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]). - BVerwG, 30.05.1979 - 2 B 79.78
Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 B 110.81
Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß den Dienstherrn keine allgemeine Pflicht trifft, seine Bediensteten über die für ihr Dienstverhältnis bedeutsamen Vorschriften und deren Änderung zu belehren (vgl. BVerwGE 52, 70 [79]; Beschluß vom 30. Mai 1979 - BVerwG 2 B 79.78 -).